Jur. Ringvorlesung

Die Grenzen von Recht und Moral

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Date/Time
Date(s) - 12/07/2011
18:00 - 20:00

Location
Universität Koblenz, Gebäude E, Raum 313

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Wenn man über das Verhältnis von Recht und Moral nachdenkt, stößt man schnell auf zwei spannungsvolle Überzeugungen: 1. Es reicht nicht aus, das Recht nur dadurch zu legitimieren, dass es auf eine gewisse Weise erzeugt wurde. Dadurch entsteht kein Rechts- gehorsam: Das Recht braucht deshalb ein Fundament in der Moral. 2. Eine allgemein anerkannte Moral gibt es nicht. Das Recht hat auch die Funktion, vor den Zumutungen der Moralen der anderen zu schützen. Es kann deshalb nicht auf der Moral aufgebaut werden, sondern muss den Moralen gegenüber unabhängig sein. In dieser allgemeinen Form stehen die Thesen in einem Widerspruch zueinander. Im Vortrag wird versucht, sie so zu modifizieren, dass dieser Widerspruch verschwindet. Die Strategie besteht darin, zuerst einen Begriff des Moralischen freizulegen, der als gemeinsamer Kern aller plausiblen Moralen anerkannt werden muss. Dabei werden zugleich die Grenzen der Gemeinsamkeit sichtbar. Die These wird sein, dass das Recht zwei Aufgaben hat, nämlich den moralischen Kern zu bewahren und diejenigen Bereiche des Zusammenlebens zu regulieren, die jenseits des Kerns liegen und die einer Regulierung bedürfen.

Vortragender: Prof. Dr. Walter Pfannkuche, Universität Kassel