Jur. Ringvorlesung

Ein dreidimensionales Konzept der Menschenrechte

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Date/Time
Date(s) - 08/02/2011
18:00 - 20:00

Location
Universität Koblenz, Gebäude E, Raum 414

Category(ies)


Menschenrechte sind, formal gesehen, universelle, egalitäre, kategorische und individuelle Rechte, d.h. sie stehen jedem Menschen als Individuum zu und können von allen Menschen in der gleichen Weise beansprucht werden. Die mit ihnen korrespondierenden Verpflichtungen des Respektes, des Schutzes und der Gewährleistung der Menschenwürde jedes einzelnen richten sich zunächst an den jeweiligen Staat, dann an alle Staaten und erst vermittelt über die Konstruktion der „Drittwirkung“ auch an alle Menschen untereinander. Menschenrechte erheben den Anspruch, moralisch begründbar zu sein, aber sie sind nicht einfach nur (schwache) moralische, sondern juridische, in Rechtsregimen einklagbare und durchsetzbare Rechte, die auf Grund historischer Erfahrungen von politischen Akteuren deklariert werden. Sie sind daher komplexe Rechte, die eine moralische, juridische und historisch-politische Dimension haben. Diese, nicht aufeinander reduzierbaren Dimensionen zu beachten ist wichtig, wenn man konkrete, inhaltliche Problem des Menschen- rechtsregimes diskutiert. Im zweiten Teil soll das exemplarisch an Fragen des Folterverbots, der Armutsbekämpfung und des neu einzurichtenden Rechts auf informelle Selbstbestimmung gezeigt werden.

Vortragender: Prof. Dr. Georg Lohmann, Lehrstuhl für Ethik, Universität Magdeburg