Jur. Ringvorlesung

FREIER WILLE UND SCHULDFÄHIGKEIT AUS STRAFRECHTLICHER SICHT

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Date/Time
Date(s) - 29/07/2014
18:00 - 20:30

Location
Neues Justizzentrum, Deinhardpassage 1, Koblenz

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Das Strafrecht umfasst im Rechtssystem eines Staates diejenigen Normen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Strafe aber setzt Schuld voraus. Die Schuldfähigkeit des Täters stellt das Mindestmaß an Fähigkeit zur Selbstbestimmung dar, das von der Rechtsordnung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit verlangt wird. Doch auch bei schuldunfähigen Tätern, die nicht bestraft werden können, verlangt die Gesellschaft noch Schutz. Neben rechtstheoretischen Ausführungen durch Staatsanwältin Andrea Maier, Staatsanwaltschaft Koblenz, verdeutlicht Kriminalhauptkommissar Gerhard Starke diese Fragen anhand von authentischen Fällen aus seinem langjährigen Berufsleben.

Vortrag von Staatsanwältin Andrea Maier und Kriminalhauptkommissar Gerhard Starke, Koblenz